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Kirchenbuchverkartung im Eichsfeld
Hinweis:
Die Kirchenbücher sind das Eigentum der jeweiligen Gemeinde.
Es ist dem AK-Eichsfeld nicht möglich und nicht gestattet, komplette Kirchenbücher zu kopieren und an dritte Personen weiterzugeben.
Sie können Ihre Suchanfragen an den AK-Eichsfeld oder die jeweilige Gemeinde stellen, die dann durch die entsprechenden Pfarrämter oder in deren Auftrag durch die Verkarter der Kirchenbücher freiwillig beantwortet werden. (Anschriften siehe Pfarrämter)
Alle Daten aus dem Zeitraum von 1875 bis heute unterliegen nach geltendem Deutschen Recht einem Zugangsschutz, d.h. Auskünfte werden von den zuständigen Standesämtern bzw. Pfarrämtern nur an nachweislich verwandte Personen erteilt.
Liste bearbeiteter Kirchenbücher im Eichsfeld
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